Lohnt sich ein freiwilliger Einkauf in die Pensionskasse?

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Versicherte können für das Steuerjahr 2025 noch bis zum 31.12. einzahlen. Mit einem freiwilligen Einkauf in die Pensionskasse lassen sich Vorsorgelücken schliessen, die eigenen Altersleistungen verbessern und Steuern sparen.

2025: Mindestzinssatz bleibt – Grenzbeträge ändern

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Gemäss Entscheid des Bundesrats bleibt im Jahr 2025 der BVG-Mindestzinssatz bei 1.25%. Gleichzeitig hat der Bundesrat die Anpassung der Renten der AHV und IV (1. Säule) ab 2025 beschlossen, damit verändern sich auch die Grenzbeträge in der Beruflichen Vorsorge.

Einführung Webportal für Versicherte

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Die Schweizer KMU Pensionskasse bietet den Versicherten ab anfangs 2024 Zugang zu einem Webportal. In diesem Versichertenportal haben Sie jederzeit Zugang zu Ihren persönlichen Vorsorgedaten und Sie können Ihren Bedürfnissen entsprechend relevante Informationen und Dokumente einsehen.

Einführung Webportal für Arbeitgeber

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Die Schweizer KMU Pensionskasse setzt auf eine moderne und effiziente IT-Infrastruktur: Den uns angeschlossenen Unternehmen bieten wir ab Frühling 2023 Zugang zu einem Webportal.

2023: Mindestzinssatz bleibt – Grenzbeträge ändern

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Gemäss Entscheid des Bundesrats bleibt im Jahr 2023 der BVG-Mindestzinssatz bei 1.00%. Gleichzeitig hat der Bundesrat die Anpassung der Renten der AHV und IV (1. Säule) ab 2023 beschlossen, damit verändern sich auch die Grenzbeträge in der Beruflichen Vorsorge.

Der neue Stiftungsrat ist gewählt.

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Im November 2021, ein Jahr nach Gründung der Schweizer KMU Pensionskasse, haben die Vorsorgekommissionen den Stiftungsrat für die Amtsperiode 2021 bis 2025 gewählt.